Unterordnung
Begleithundesport – auch als “Unterordnung” bezeichnet – entstammt aus der historischen Vielseitigkeitsprüfung und ist neben Fährtenarbeit und Schutzdienst auch heute noch ein eigenständiges Prüfgebiet im Gebrauchshundesport. In Übungen wie der Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz-, Platz- und Steh- aus der Bewegung sowie Apportierübungen soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Kommandos des Hundeführers ausführt. An den Prüfungen dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf Größe, Rasse oder Abstammungsnachweis teilnehmen.
Es ist eine tolle Möglichkeit, die Bindung zwischen Hund und Halter zu stärken!
Internationale Begleithundeprüfungen gibt es in verschiedenen Schwierigkeitsstufen, beginnend mit FCI-BH-VT.
Im Anschluss daran reihen sich hierbei die Prüfungen FCI-IBGH 1, FCI-IBGH 2 und FCI-IBGH 3 ein.
Das Bestehen der BH – VT ist Voraussetzung für weitere Prüfungen oder Wettbewerbe im Hundesport.
Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil FCI-BH/VT
Die Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil bewertet die grundlegenden Fähigkeiten und den Gehorsam eines Hundes sowie die Kompetenz seines Halters. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass der Hund in der Lage ist, sich in verschiedenen Alltagssituationen angemessen zu verhalten und, dass der Halter in der Lage ist, ihn entsprechend der Außenreize zu führen.
Sachkunde | Praxisteil A Gehorsamsprüfung auf dem Übungsplatz | Teil B „Prüfung im Verkehr“ |
Hundehalter müssen eine theoretische Sachkunde ablegen oder einen Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog der Regelungen der nationalen Sportverbände bereits erfolgreich abgelegt oder ggf. einen geeigneten behördlichen Nachweis der Sachkunde haben. | Übungen: – Leinenführigkeit – Sitz – Ablegen i.V.m. Herankommen – Ablegen unter Ablenkung | Übungen: Begegnungen mit – Personengruppe – Joggern / Inline Skatern – anderen Hunden – Radfahrern – Autos sowie das Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes und das Verhalten gegenüber Tieren. Für das Bestehen des Teil B ist der gesamte Eindruck über den sich in der Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich. |
Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ und das Prädikat vom Leistungsrichter (LR) bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A mindestens 70% der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom LR als ausreichend erachtet wurden | ||
Quelle des Inhalts und der Bilder: dhv FCI-Prüfungsordnung 2025 |
FCI-IBGH 1-3
Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs BH-VT:
Hundealter mindestens 15 Monate
Konzentration des Hundes ist bereits möglich
Bindung zum Hundehalter liegt bereits vor
Der Halter kann seinen Hund ansprechen
Ein Auflöskommando sowie die Hörzeichen Sitz & Platz sind etabliert
Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs BGH 1-3:
bestandene Prüfung FCI-BH-VT