Satzung §10 Nr. 2:
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im 2. Quartal statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder per E-Mail und per Aushang am schwarzen Brett. Zwischen dem Tag der Einberufung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen. Die Tagesordnung, die der Gesamtvorstand festlegt, ist der Einladung beizufügen.
Kommentare sind deaktiviert